KfW-Förderprodukt Ladestation für Elektroautos - Wohngebäude (440) - in Kürze für Sie zusammengefasst!

Mit dem neuen KfW-Förderprodukt „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)“ erhalten Sie einen Zuschuss i.H.v. 900 € brutto für den Kauf und die Installation Ihrer privaten Ladestation.

  • Zuschuss: 900 € brutto pro Ladepunkt*
  • für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
  • für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
  • Antragstellung: ab sofort möglich, danach können Sie Ihre Ladestation bestellen und die Arbeiten beauftragen. Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie Ihre Ladestation (z. B. Wallbox) bestellen.

*Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektroauto aufladen können, aber nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig. Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, erhalten Sie 900 € brutto pro Ladepunkt.

Was genau wird von der KfW-Bank gefördert?

Die KfW fördert Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten

Wie ist die Voraussetzung für die Förderung?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger!

Quelle: www.kfw.de/440-zuschussportal

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