FÖRDERPROGRAMM ELEKTROMOBILITÄT

Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Bis 2020 sollen eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Bis 2030 sollen es schon sechs Millionen sein. Das "Regierungsprogramm Elektromobilität" formuliert die dafür maßgebliche Strategie und die zugehörigen Instrumente. Auf dessen Grundlage hat die Bundesregierung im Mai 2016 ein Maßnahmenpaket beschlossen, dessen Ziel es ist, die Entwicklung auf dem Markt für Elektromobilität zu beschleunigen, um Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu entwickeln. Dafür wurde ein Investitionsvolumen von einer Milliarde Euro bereitgestellt. Das Maßnahmenpaket ergänzt die bestehende Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität mit zeitlich befristeten Anreizen zur Unterstützung der schnellen Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt (Kaufprämie), Steuervergünstigungen und umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur.

Die Kaufprämie

Im April 2016 verständigten sich Bundesregierung und Automobilindustrie auf eine Förderung des Absatzes neuer Elektrofahrzeuge mit Hilfe eines Umweltbonus, bei dem der Staat und die Industrie zu gleichen Teilen unterstützen. Dadurch soll die Nachfrage nach mindestens 300.000 Elektrofahrzeugen gestärkt werden. Um Mitnahmeeffekte und unnötige Subventionierung zu verhindern, werden die Fördersummen auf unterschiedliche Weise begrenzt. Es wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Förderung im Massensegment der Pkw ansetzt und nicht bei Luxusfahrzeugen, deren Käufer nicht auf Kaufprämien angewiesen sind.

Seit Juli 2016 können private und gewerbliche Käufer von neuen Elektrofahrzeugen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Erhalt der Kaufprämie stellen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Diese Kaufprämie beträgt 4000 Euro für reine Elektroautos und 3000 Euro für Plug-In Hybride. Sie wird für E-Fahrzeuge mit einem Listenpreis von maximal 60.000 Euro gezahlt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich der um den Anteil des Herstellers reduzierte Kaufpreis aus dem Kaufvertrag ergibt. Die Gesamtfördersumme ist auf 1,2 Milliarden Euro festgelegt. Davon übernehmen der Bund und die Automobilindustrie jeweils die Hälfte der Kosten.

Das BAFA hat Ende 2016 einen Zwischenstand zur Antragslage für die Kaufprämie veröffentlicht. Insgesamt wurden bis 1. Dezember 2016 7370 Anträge gestellt. Darunter sind 4173 Anträge für reine Batterieelektrofahrzeuge, 3195 für Plug-In Hybride und zwei für Brennstoffzellen-Fahrzeuge.

Förderung der Ladeinfrastruktur

Bereits heute existiert in Deutschland ein Netz von über 5800 öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Um den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, werden über ein Bundesförderprogramm 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit weiteren 15.000 Ladesäulen. Das Programm läuft von 2017 bis 2020 und umfasst zwei Förderbereiche. Mit 200 Millionen Euro soll der Aufbau von etwa 5000 öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten (S-LIS) in Metropolen und entlang der Bundesfernstraßen unterstützt werden. Weitere 100 Millionen Euro sind für den Aufbau von etwa 10.000 Normalladestationen (N-LIS) vorgesehen. Diese neuen Ladepunkte entstehen sowohl auf öffentlich zugänglichen Flächen im Privatbesitz, also zum Beispiel Tankstellen, Einkaufszentren oder Carsharing-Stationen, als auch im öffentlichen Raum. Unterstützt werden sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden.

Derzeit erarbeitet das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die entsprechende Förderrichtlinie, die auch die notwendigen Voraussetzungen für die Förderung und das Förderverfahren regelt. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig und übernimmt die Bearbeitung der Anträge.

Steuerbefreiungen

Bereits im Oktober 2012 wurde im Verkehrssteueränderungsgesetz festgelegt, dass neue Elektro-Pkw (mit Erstzulassung) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Diese Befreiung, die am 31. Dezember 2015 ausgelaufen wäre, wurde vom Bundestag um weitere fünf Jahre, also bis zum 31. Dezember 2020, verlängert. Außerdem wird die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.

Neben der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für private und gewerbliche Fahrzeughalter werden in Zukunft auch Arbeitnehmern, die ihr Auto beim Arbeitgeber aufladen, Steuervorteile eingeräumt. Der dadurch entstehende Vorteil, der ihnen vom Arbeitgeber gewährt wird, ist seit Anfang 2017 von der Einkommenssteuer befreit. Gleiches gilt für die dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder vergünstigt übereignete Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zur Nutzung dieser Ladevorrichtung. Die Regelungen sind befristet bis 31. Dezember 2020.

Stand: 18.04.2017
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Hier geht es zum Beitrag der BMU.